Lieferbedingungen
Änderung der Allgemeinen Lieferbedingungen der SWK ENERGIE GmbH für die Versorgung von Haushaltskunden mit Elektrizität und Erdgas außerhalb der Grundversorgung (sog. Sondervertragskunden) ab dem 01.01.2010 ( Geltung für Neukunden - erstmalige Aufnahme der Belieferung durch die SWK ENERGIE GmbH) bzw. ab dem 01.03.2010 (Geltung für Bestandskunden – Fortsetzung eines bereits bestehenden Energielieferverhältnisses mit der SWK ENERGIE GmbH).
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
mit Wirkung ab dem 01.01.2010 erfolgt der Neuabschluss eines Vertrages über die Belieferung von Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 EnWG mit Elektrizität und Erdgas außerhalb der Grundversorgung (sog. Sondervertragskunden) mit der SWK ENERGIE GmbH zu den nachfolgend genannten Allgemeinen Strom- bzw. Gaslieferbedingungen. Für bereits mit der SWK ENERGIE GmbH bestehende Sondervertragsverhältnisse über die Belieferung von Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 EnWG mit Elektrizität und Erdgas gelten die nachfolgend genannten Allgemeinen Strom- und Gaslieferbedingungen frühestens ab dem 01.03.2010. Mit Wirksamwerden der nachfolgend genannten Allgemeinen Strom- und Gaslieferbedingungen ersetzen diese die bisherigen Lieferbedingungen:
Hier finden Sie unsere Lieferbedingungen für unsere Produkte SWK DIREKT Strom und SWK DIREKT Gas:



