Fragen und Antworten
Fragen zu unseren SWK DIREKT-Produkten
Welcher Aufwand kommt bei einem Versorgerwechsel auf mich zu?
Was ändert sich für mich bei einem Versorgerwechsel?
Für welche Zählerart ist SWK DIREKT Strom geeignet?
Kann es durch einen Versorgerwechsel dazu kommen, dass mein Strom abgestellt wird?
Fallen neben den Grund- und Arbeitspreisen zusätzliche Kosten bei einem Wechsel zur SWK an?
Ist bei einem Versorgerwechsel der Einbau eines neuen Strom- bzw. Gaszählers notwendig?
Wer liest meinen Strom- bzw. Gaszähler ab?
Wann bekomme ich meine Rechnung?
Was ist der Unterschied zwischen Stromversorger und Netzbetreiber?
Versorgt die SWK ENERGIE GmbH auch HT/NT Zähler und Nachtspeicherheizungen?
Was sind die AVB-Bestimmungen? Was ist die StromGVV?
Gibt es eine Bonitätsprüfung bei einem Abschluss eines Strom- bzw. Gaslieferungsvertrages?
Wie kündige ich meine Versorgungsverträge bei Aus- oder Umzug?
Wie wird der Abschlagsbetrag berechnet?
Wie viel kostet mich ein weiterer Zähler?
Fragen zum Online-KundenCenter
Ist die Nutzung des Online-KundenCenters für mich erforderlich?
Wie kann ich mich im Online-KundenCenter registrieren?
Wie melde ich mich zum ersten Mal im Online-KundenCenter an?
Was mache ich, wenn ich mein Passwort vergessen habe?
Was mache ich, wenn ich meinen Benutzernamen vergessen habe?
Wie sicher sind meine Daten?
Schließt die "Online-Kommunikation" (E-Mail) im Online-KundenCenter die Rechnung mit ein?
Bei der Zählerstandseingabe ist ein Feld für den „Zwischenstand“ vorgesehen. Kann ich auch die Zählerstände für die Jahresverbrauchsabrechnung eingeben?
Warum kann ich keine Kommastelle bei der Zählerstandseingabe eingeben?
Bei der Zählerstandseingabe steht zum vorherigen Zählerstand "Ablesung durch EVU" - Was bedeutet das?
Warum kann ich keinen Anfangszählerstand eingeben?
Habe ich die Möglichkeit, meine Bankverbindung zu deaktivieren?
Kann ich meine Abschlagszahlungen ändern?
Wie berechne ich meinen monatlichen Abschlag anhand meines geschätzten Jahresverbrauchs?
Ich habe meinen Abschlagsbetrag geändert und bekam die Mitteilung, dass die Änderung manuell geprüft wird. Wann werde ich informiert, dass die Abschlagsplanänderung erfolgreich war?
Kann ich meinen Namen, z.B bei Heirat, ändern?
Warum kann ich meine Adresse/meinen Zähler nicht ändern?
Fragen zu unseren SWK DIREKT-Produkten
Welcher Aufwand kommt bei einem Versorgerwechsel auf mich zu?
Für Sie gestaltet sich der Versorgerwechsel denkbar einfach. Sie bestellen SWK DIREKT Strom. Um alles weitere, wie die Kündigung bei Ihrem derzeitigen Versorger, kümmern wir uns. Nach ca. sechs bis zwölf Wochen beziehen Sie dann den günstigen Strom der SWK ENERGIE GmbH.
Was ändert sich für mich bei einem Versorgerwechsel?
Grundsätzlich gar nicht so viel. Der Netzbetreiber, der oft identisch mit dem ehemaligen Stromversorger ist, ist weiterhin für sämtliche Netzstörungen etc. zuständig. Die technischen Einrichtungen wie der Zähler werden weiterhin genutzt und müssen nicht ausgebaut werden. Die Ablesung des Zählerstandes erfolgt wie vorher auch durch den Netzbetreiber oder durch eine Aufforderung zur Selbstablesung durch die SWK ENERGIE GmbH.
Für welche Zählerart ist SWK DIREKT Strom geeignet?
SWK DIREKT Strom kann nur an Kunden geliefert werden, bei denen vom örtlichen Netzbetreiber ein Wechselstrom- oder Drehstrom-Eintarifzähler installiert ist. Im Gegensatz zu einem Zweitarifzähler erfolgt bei einem Eintarifzähler keine Unterscheidung in so genannte HT- und NT-Zeiten, die gelieferte Elektrizität wird im Tagesverlauf immer zum gleichen Preis pro Kilowattstunde abgerechnet. Ein Eintarifzähler ist der Normalfall bei Privat- und kleineren Gewerbekunden.
Kann es durch einen Versorgerwechsel dazu kommen, dass mein Strom abgestellt wird?
Generell ist der Kunde durch die so genannte „Versorgungspflicht“ davor geschützt, dass der Strom einfach abgestellt wird. Der Strom kommt aus dem Netz des lokalen Versorgers, selbst wenn der neue Anbieter keinen Strom mehr in dieses Netz einspeist, werden Sie weiter mit Strom versorgt.
Fallen neben den Grund- und Arbeitspreisen zusätzliche Kosten bei einem Wechsel zur SWK an?
Zusätzliche Kosten fallen nicht an.
Ist bei einem Versorgerwechsel der Einbau eines neuen Strom- bzw. Gaszählers notwendig?
Nein, die technischen Anlagen, wie Leitungen und Zähler, werden weiterhin genutzt. Der örtliche Netzbetreiber ist auch nach dem Versorgerwechsel weiterhin für die Wartung und bei evtl. auftretenden Störungen zuständig.
Wer liest meinen Strom- bzw. Gaszähler ab?
Der örtliche Netzbetreiber wird auch nach dem Versorgerwechsel wie gewohnt die Zählerstände durch Aufforderung zur Kundenselbstablesung erfragen.
Wann bekomme ich meine Rechnung?
Die erste Abschlagszahlung wird Ihnen ca. 4 bis 5 Wochen nach Lieferbeginn, mit Eingang der Auftragsbestätigung seitens des Netzbetreibers, mitgeteilt. Die jährliche Verbrauchsabrechnung erhalten Sie im Anschluss an die Ablesung durch den Netzbetreiber.
Was ist der Unterschied zwischen Stromversorger und Netzbetreiber?
Ein Stromversorger ist ein Lieferant für elektrische Energie. Die Netzbetreiber hingegen sind gesetzlich für den ordnungsgemäßen Betrieb der Stromnetze zuständig, die der Lieferant gegen Zahlung von Netznutzungsentgelten nutzt. Oftmals ist der Netzbetreiber auch der ortsansässige Stromlieferant.
Versorgt die SWK ENERGIE GmbH auch HT/NT Zähler und Nachtspeicherheizungen?
HT/NT Zähler und Nachtspeicherheizungen werden von uns außerhalb des Stadtgebiets Krefeld nicht versorgt.
Was sind die AVB-Bestimmungen? Was ist die StromGVV?
Unter AVB versteht man die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden. Die AVB für Strom sind für die Gestaltung der Versorgungsverhältnisse zwischen den Versorgungsunternehmen und ihren Tarifkunden durch Verordnungen des Bundeswirtschaftsministers verbindlich festgelegt worden. Mit Wirkung vom 8. November 2006 wurden die AVB vom Gesetzgeber durch die Allgemeinen Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz, Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV (Bundesgesetzblatt vom 7. November 2006, Teil I, S. 2391 ff.) ersetzt.
Gibt es eine Bonitätsprüfung bei einem Abschluss eines Strom- bzw. Gaslieferungsvertrages?
Wir behalten uns grundsätzlich vor, eine Bonitätsprüfung durchzuführen.
Wie kündige ich meine Versorgungsverträge bei Aus- oder Umzug?
Sie können die Versorgung schriftlich per Brief oder per E-Mail einstellen lassen. Die SWK ENERGIE ist bemüht, Kündigungen kurzfristig und unbürokratisch zu bearbeiten.
Wie wird der Abschlagsbetrag berechnet?
Der monatliche Abschlagsbetrag errechnet sich wie folgt: Verbrauch der letzten Abrechnungsperiode multipliziert mit dem aktuellen Preis dividiert durch zwölf Monate.
Wenn Sie Neukunde bei der SWK ENERGIE sind, ermitteln wir die Abschläge an Hand der Verbrauchswerte des Vormieters bzw. Besitzers, des Weiteren legen wir unsere Erfahrungswerte zu Grunde. Mit Erfassung der Zählerstände für die Jahresverbrauchsabrechnung können wir dann die tatsächlichen Verbrauchswerte ermitteln und bei den Abschlägen berücksichtigen.
Wie viel kostet mich ein weiterer Zähler?
Die Kosten für einen weiteren Zähler sind abhängig vom jeweiligen Netzbetreiber.
Auf den Internetseiten der SWK finden Sie viele weitere Informationen und Hinweise zu den Themen Energie und Wasser: www.swk.de
Fragen zum Online-KundenCenter
Ist die Nutzung des Online-KundenCenters für mich erforderlich?
Als SWK DIREKT-Kunde ist die Nutzung des Online-KundenCenters obligatorisch. Die Registrierung ist nach Erhalt der Vertragsbestätigung durchzuführen. Alle notwendigen Daten zur Registrierung entnehmen Sie bitte der Vertragsbestätigung.
Wie kann ich mich im Online-KundenCenter registrieren?
In der rechten Navigationsleiste auf www.swk-direkt.de befindet sich der Zugang zum Online-KundenCenter. Unterhalb des Zugangs finden Sie die Verlinkung zur Registrierung („Jetzt registrieren“). Sie benötigen für die Registrierung Ihre Kundennummer und Ihre Vertragskontonummer. Diese finden Sie z.B. auf Ihrer Vertragsbestätigung oder Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung. Nach der erfolgreichen Registrierung erhalten Sie zwei E-Mails an die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse. In der ersten E-Mail wird der von Ihnen gewählte Benutzername bestätigt und mit der zweiten E-Mail wird Ihnen ein automatisch generiertes Initialpasswort für die Erstanmeldung im Online-KundenCenter mitgeteilt. Die Zustellung der E-Mails erfolgt systembedingt bis zu 15 Minuten nach der Registrierung.
Wie melde ich mich zum ersten Mal im Online-KundenCenter an?
Für die Erstanmeldung im Online-KundenCenter geben Sie beim Login bitte Ihren bestätigten Benutzernamen sowie das Initialpasswort an. Bei der Erstanmeldung werden Sie aufgefordert das Initialpasswort zu ändern. Hierzu wählen Sie bitte ein neues Passwort aus und bestätigen dieses. Mit Ihrem Benutzernamen und dem neuen Passwort können Sie sich fortan im Online-KundenCenter anmelden.
Was mache ich, wenn ich mein Passwort vergessen habe?
Sie haben in der Navigationsleiste unterhalb des Zugangs des Online-KundenCenters die Möglichkeit die Verlinkung „Zugangsdaten vergessen“ zu nutzen. Zur Authentifizierung benötigen Sie Ihre Kundendaten (Kundennummer und Vertragskontonummer). Nach erfolgter Authentifizierung wird Ihnen ein neues Passwort aus Sicherheitsgründen an die von Ihnen hinterlegte E-Mail-Adresse geschickt. Dieses Passwort müssen Sie bei der nächsten Anmeldung im Online-KundenCenter ändern.
Was mache ich, wenn ich meinen Benutzernamen vergessen habe?
Sie haben in der Navigationsleiste unterhalb des Zugangs des Online-KundenCenters die Möglichkeit die Verlinkung „Zugangsdaten vergessen“ zu nutzen. Zur Authentifizierung benötigen Sie Ihre Kundendaten (Kundennummer und Vertragskontonummer). Nach erfolgter Authentifizierung wird Ihnen Ihr Benutzername aus Sicherheitsgründen an die von Ihnen hinterlegte E-Mail-Adresse geschickt.
Wie sicher sind meine Daten?
Ihre Daten werden verschlüsselt an die SWK übertragen.
Schließt die "Online-Kommunikation" (E-Mail) im Online-KundenCenter die Rechnung mit ein?
Ja, alle Anschreiben (auch die Rechnung) erhalten Sie per E-Mail. Wir behalten uns aber vor, in bestimmten Fällen die Korrespondenz schriftlich per Brief abzuwickeln.
Bei der Zählerstandseingabe ist ein Feld für den „Zwischenstand“ vorgesehen. Kann ich auch die Zählerstände für die Jahresverbrauchsabrechnung eingeben?
Sobald Ihre Jahresverbrauchsabrechnung vorbereitet wird, erhalten Sie die Aufforderung, den Zähler in einem bestimmten Ablesezeitraum abzulesen, der dann auch mit Auswahl des Tages in diesem Zeitraum möglich ist. Bei Zwischenablesungen können die Zählerstände jeweils nur einmalig und fix zum letzten Tag des Vormonats eingegeben werden.
Warum kann ich keine Kommastelle bei der Zählerstandseingabe eingeben?
Wir benötigen nur die Zählerstandsangabe vor dem Komma und können Nachkommastellen nicht verarbeiten. Geben Sie daher bitte nur die Stellen vor dem Komma ein.
Bei der Zählerstandseingabe steht zum vorherigen Zählerstand "Ablesung durch EVU" - Was bedeutet das?
EVU steht für Energieversorgungsunternehmen. Der Zählerstand wurde uns durch den Netzbetreiber übermittelt. Dabei kann es sich sowohl um einen abgelesenen oder auch um einen geschätzten Zählerstand handeln.
Warum kann ich keinen Anfangszählerstand eingeben?
Gemäß unserer Stromlieferbedingungen werden Anfangs- und Schlusszählerstände ausschließlich vom Netzbetreiber übernommen.
Habe ich die Möglichkeit, meine Bankverbindung zu deaktivieren?
Nein, eine Bankverbindung kann nicht deaktiviert werden. Sie können eine neue Bankverbindung eingegeben und bestimmen, ab wann diese gültig sein soll. Zudem können Sie eine bereits hinterlegte Bankverbindung verwenden und weiteren Vertragskonten zuordnen. Eine Bankverbindung kann maximal drei mal pro Jahr für das entsprechende Vertragskonto und bis zu drei Monate im Voraus geändert werden.
Kann ich meine Abschlagszahlungen ändern?
Ja, es besteht im Online-KundenCenter die Möglichkeit zur Abschlagsplanänderung. Bitte beachten Sie aber, dass die Höhe der Abschlagsänderungen begrenzt ist und die Änderungen im Zweifelsfalle manuell von uns geprüft werden. Die Abschlagsplanänderung darf drei mal in einer Abrechungsperiode durchgeführt werden. Zudem kann der erste sowie letzte Abschlagsbetrag einer Abrechnungsperiode nicht geändert werden.
Wie berechne ich meinen monatlichen Abschlag anhand meines geschätzten Jahresverbrauchs?
Multiplizieren Sie Ihren Jahresverbrauch mit dem Arbeitspreis (Ct/kWh), addieren Sie den jährlichen Grundpreis dazu und dividieren die Gesamtsumme durch die Anzahl Ihrer zu zahlenden Abschlagsbeträge bis zur nächsten Jahresverbrauchsabrechnung (i.d.R. 12 Monatsbeiträge). Beispiel: 4000 kWh x 19,80 Ct/kWh + 65,78 EUR/Jahr = 857,78 EUR Jahresbeitrag geteilt durch 12 Monatsbeiträge = 71,- EUR pro Monat. Beachten Sie bitte, dass nur volle Eurobeträge eingegeben werden können.
Ich habe meinen Abschlagsbetrag geändert und bekam die Mitteilung, dass die Änderung manuell geprüft wird. Wann werde ich informiert, dass die Abschlagsplanänderung erfolgreich war?
Sollten Sie mindestens 14 Tage vor dem nächsten Abbuchungstermin (i.d.R. erfolgt die Abbuchung am 15. Kalendertag) Ihren Abschlagsbetrag ändern, können Sie bei der nächsten Abbuchung bereits kontrollieren, ob Ihre Abschlagsanpassung erfolgreich war. Sollte dieses nicht der Fall sein, rufen Sie uns an oder senden uns eine E-Mail.
Kann ich meinen Namen, z.B bei Heirat, ändern?
Nein, eine Änderung des Namens ist nur auf dem schriftlichen Weg möglich. Bitte beachten Sie, dass wir hierfür einen Nachweis über die Namensänderung benötigen (z.B. Kopie der Heiratsurkunde). Für eine Namensänderung verwenden Sie bitte das entsprechende Formular unter dem Menüpunkt „Kundendaten ändern“ im Online-KundenCenter.
Warum kann ich meine Adresse/meinen Zähler nicht ändern?
Der Netzbetreiber hat der Netznutzung für die vorliegende Verbrauchsstelle zugestimmt. Für eine neue Verbrauchsstelle müssen wir die Netznutzung für die bisherige abmelden und für die neue die Netznutzung beantragen. Teilen Sie uns daher Ihren Wohnungswechsel bitte per E-Mail mit.



